GENERAL TERMS AND CONDITIONS
I. General
The following terms and conditions of delivery shall apply to all contracts, deliveries and other services, including paid and unpaid consulting services, unless they are modified or excluded with the express written consent of the seller. Consumers in the sense of the terms and conditions are natural persons with whom a business relationship is entered into without a commercial or independent professional activity being attributable to them.
Entrepreneurs in the sense of the Terms and Conditions are natural or legal persons or partnerships with legal capacity with whom a business relationship is entered into, who act in the exercise of a commercial or independent professional activity. Buyers in the sense of the terms and conditions are both consumers and entrepreneurs. If the buyer does not want to accept these terms and conditions, he has to inform us immediately in writing. Deviating general terms and conditions of the buyer shall not apply. The Buyer's terms and conditions shall not become part of the contract even if the Seller does not object to them again and provides the contractually owed delivery/service without reservation. Agreements deviating from these terms and conditions shall be included in the written contract.
II Offer and scope of delivery
1. offers of the seller are always subject to change. The documents belonging to the offer such as illustrations, drawings, weights and dimensions are only approximate, unless they are expressly designated as binding. Changes are unreasonable and are not to be accepted by the purchaser if they exceed what is customary in the trade. Services and operating costs are given as average values.
2. With an order, the buyer bindingly declares that he wants to purchase the ordered goods.
The seller is entitled to accept the contractual offer contained in the order within two weeks after receipt.
3. If the consumer orders the goods electronically, we will confirm receipt of the order without delay. The confirmation of receipt does not constitute a binding acceptance of the order.
4. If the consumer orders the goods electronically, the text of the contract will be stored by us and sent to the customer upon request together with these terms and conditions by e-mail.
III. price and payment
1. In the absence of a special agreement, the prices shall apply ex warehouse of the seller or, in the case of shipment from the manufacturer's plant, ex works,
excluding packaging. The prices are for private customers incl. VAT.
If the delivery is to take place more than 4 months after the conclusion of the contract, the Seller shall be entitled to demand negotiations on a price revision in the event of price increases of its upstream suppliers, unexpected increases in wage and transport costs. The Seller shall be bound to the agreed price only for the agreed delivery period - but at least 4 months. Additional expenses incurred by the Seller due to the Buyer's default in acceptance may be demanded by the Buyer.
2. Unless otherwise agreed, the buyer undertakes to pay 10 days after delivery and receipt of the invoice. After expiry of this period, the buyer is in default of payment. The rights of retention to which the purchaser is entitled under § 320 BGB shall not be affected by this. Promises of discounts shall only apply in the event that the purchaser is not in arrears with the payment of previous deliveries.
3. during the delay the consumer has to pay the money debt in the amount of 5% above the base interest rate
zu verzinsen.
4. during the delay the entrepreneur shall pay interest on the debt at the rate of 8% above the prime rate.
5. We reserve the right to prove and claim higher damage caused by
delay from the purchaser.
6. If the purchaser is in default with payments - in case of agreement of partial payments with 2 consecutive installments - the seller may withdraw from the contract after setting a reasonable grace period and claim damages for non-performance.
7. If the Seller claims damages for non-performance of the purchase contract,
such damages shall amount to 15% of the purchase price.
The amount of damages shall be set higher or lower if the Seller proves a higher damage or the Buyer proves a lower damage.
8. Offsetting against any counterclaims of the Buyer which are disputed by the Seller or which have not been finally determined by a court of law is not permitted. The Buyer may only assert a right of retention insofar as it is based on claims arising from the purchase contract.
If a notice of defect is asserted, payments of the Buyer may be withheld to an extent that is in reasonable proportion to the defects that have occurred.
9. Payments may only be made to employees of the Seller if they present a valid power of attorney for collection.
IV. Delivery times and delay
1. Delivery periods and dates shall only be deemed to have been agreed approximately, unless the Seller has expressly given a written commitment as binding. The delivery period shall commence, if applicable, on the date of signing of the written purchase agreement, but not before the provision of the documents, approvals, releases to be procured by the Buyer and before receipt of an agreed down payment.
2. The conclusion of the contract is subject to the correct and timely delivery by our suppliers.
This shall only apply in the event that we are not responsible for the non-delivery, in particular if a congruent hedging transaction is concluded with the supplier. The purchaser will be informed immediately about the non-availability of the service. The consideration will be refunded immediately.
3. The delivery period shall be deemed to have been complied with if, by the time of its expiry,
the delivery item has left the Seller's warehouse or, in the case of shipment ex works,
the Manufacturer's factory, or readiness for shipment has been notified.
4. The delivery period shall be extended appropriately in the event of measures within the scope of lawful labor disputes, in particular strikes and lockouts, as well as in the event of the occurrence of unforeseen obstacles which are beyond the will of the Seller or his vicarious agents, insofar as such obstacles demonstrably have an influence on the delivery of the sold item.
5. The same shall apply if the Seller, for its part, is not supplied on time. The seller is entitled to withdraw from the contract if the manufacturer does not supply him.
However, this shall not apply if the Seller is responsible for the non-delivery (e.g. default of payment).
6. compliance with the delivery period requires the fulfillment of the contractual obligations of the buyer.
7. The Seller shall not be liable for deliveries delayed or not made (impossibility)
due to the fault of its sub-supplier - with the exception of fault in selection or supervision.
Sentence 1 shall not apply if the relationship between the Seller and the Buyer is governed by the law on contracts for work and services.
In any case, the Seller shall be obliged to indemnify the Buyer if the Buyer is unable to fully enforce the claims assigned to it against the supplier.
V. Transfer of risk and transport
1. Versandweg und -mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.
2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Käufer, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werks auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch weitere Leistungen übernommen hat.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VII (Mängelrüge und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.
5. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie unverzüglich gegen Feuer „für fremde Rechnung“ zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, diesen auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Brandentschädigungsansprüche an den Käufer abzutreten.
3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung des Verkäufers weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.
4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt dem Verkäufer aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die ihm abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
5. Soweit für den Kaufgegenstand ein Kfz-Brief ausgestellt ist, steht dem Verkäufer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts das alleinige Recht zum Besitz des Kfz-Briefes zu.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
7. Sämtliche Kosten der Rücknahme inklusive der Kosten des Rücktransportes zum Hauptsitz des
Verkäufers und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgebracht.
VII. Mängelrüge und Haftung für Mängel
1. Bei neuen Sachen beträgt für Unternehmer die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der
Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Unternehmern übernimmt der Verkäufer bei gebrauchten Sachen nur dann eine Mängelhaftung, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund; chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen sind. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.
3. Ist der Käufer Unternehmer, hat er die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Ist der Käufer Verbraucher, muss er den Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
4. Ist der Käufer Unternehmer, sind diejenigen Teile unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Verkäufers auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines bei Gefahrübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlender Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt herausstellen. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
6. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des
Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist der Verkäufer lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet, und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung
1. Der Verkäufer haftet dem Käufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Sofern der Verkäufer leicht fahrlässig eine vertragliche Pflicht verletzt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Verkäufers – gleich, aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn dem Verkäufer grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von dem Verkäufer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers bzw. das Amtsgericht Augsburg.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.